Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Anassa Pnose GmbH · Stand: August 2026
1. Veranstalterin und Geltungsbereich
Veranstalterin der auf dieser Website angebotenen Reisen, Retreats und Gruppenprogramme ist:
Anassa Pnose GmbH Rammersbühlstrasse 18 8200 Schaffhausen, Schweiz Geschäftsführerin: Anne Gross CHE-[UID ergänzen]
nachfolgend «Anassa Pnose GmbH» oder «Veranstalterin» genannt.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelten für sämtliche von Anassa Pnose GmbH organisierten und als Gesamtangebot verkauften Reisen, Retreats und Gruppenprogramme.
Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Schweizer Bundesgesetzes über Pauschalreisen, bleiben vorbehalten.
2. Unverbindliche Interessensanfrage und Buchung
Das Absenden eines Interessens- oder Anfrageformulars auf der Website stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die Teilnehmerin ein konkretes Angebot bzw. eine Buchungsbestätigung von Anassa Pnose GmbH erhält und die Buchung entsprechend bestätigt oder die verlangte Anzahlung leistet.
Mit der verbindlichen Buchung bestätigt die Teilnehmerin, diese Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
3. Leistungen und Reisepreis
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.
Für die Syros-Reise vom 1.–7. November 2026 umfasst der Preis insbesondere die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als inklusive bezeichneten Leistungen.
Nicht ausdrücklich als inklusive aufgeführte Leistungen, insbesondere individuelle An- und Abreise, persönliche Ausgaben, zusätzliche Mahlzeiten, alkoholische Getränke, optionale Ausflüge, Versicherungen oder individuelle Transfers, sind nicht Bestandteil des Reisepreises.
Änderungen und Irrtümer in Ausschreibungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wird, wird bei verbindlicher Buchung eine Anzahlung von [z. B. CHF 500] fällig; der Restbetrag ist spätestens [z. B. 45 Tage] vor Reisebeginn zu bezahlen.
Bei kurzfristigen Buchungen nach Fälligkeit des Restbetrags ist der gesamte Reisepreis unmittelbar fällig.
Erfolgt eine Zahlung trotz Mahnung nicht rechtzeitig, ist Anassa Pnose GmbH berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die anwendbaren Annullationskosten geltend zu machen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung einer Reise kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden. Für die Syros-Reise beträgt die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl 8 zahlende Teilnehmerinnen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Anassa Pnose GmbH die Reise bis spätestens [empfohlen: 30 Tage] vor Reisebeginn absagen.
Bereits geleistete Zahlungen für das Reiseangebot werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.
6. Rücktritt und Annullation durch die Teilnehmerin
Die Teilnehmerin kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform, vorzugsweise per E-Mail, gegenüber der Anassa Pnose GmbH erklärt werden. Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Anassa Pnose GmbH.
Bei einer Annullation durch die Teilnehmerin werden folgende pauschalen Annullationskosten in Prozent des vereinbarten Reisepreises fällig:
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: 20 %
- 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 30 %
- 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 60 %
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80 %
- ab 14 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 %
Die Annullationskosten fallen unabhängig vom persönlichen Grund des Rücktritts an. Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, familiären Ereignissen, beruflicher Verhinderung, Änderungen persönlicher Umstände oder anderen in der Person der Teilnehmerin liegenden Gründen.
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den geschuldeten Annullationskosten verrechnet. Ein darüber hinaus geschuldeter Betrag ist nach Rechnungsstellung fällig.
Ansprüche gegenüber einer Reiseannullations-, Kranken-, Unfall- oder sonstigen Versicherung sind von der Teilnehmerin selbst und direkt gegenüber der jeweiligen Versicherung geltend zu machen. Das Bestehen eines Versicherungsanspruchs hat keinen Einfluss auf die gegenüber der Anassa Pnose GmbH geschuldeten Annullationskosten.
Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmerin, insbesondere nach dem Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen, bleiben vorbehalten.
7. Krankheit, Unfall und persönliche Verhinderungsgründe vor der Reise
Krankheit, Unfall, familiäre Ereignisse, berufliche Verpflichtungen, Änderungen persönlicher Umstände oder sonstige individuelle Verhinderungsgründe der Teilnehmerin begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung gegenüber Anassa Pnose GmbH.
Es gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 6.
Die Absicherung solcher Risiken liegt grundsätzlich bei der Teilnehmerin und ihrer Reise- bzw. Annullationsversicherung.
8. Programmänderungen
Bei Reisen auf einer Insel und bei Aktivitäten im Freien können insbesondere Wetterbedingungen, Wind, Seegang, Fährverbindungen, Verfügbarkeit lokaler Anbieter, behördliche Anordnungen oder andere äussere Umstände Änderungen des vorgesehenen Programms erforderlich machen.
Anassa Pnose GmbH ist berechtigt, einzelne Programmpunkte, Zeiten, Routen, Restaurants, Ausflüge, Transportmittel, Kursorte oder Leistungserbringer zu ändern oder durch möglichst gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies erforderlich oder zweckmässig ist und der Gesamtcharakter der Reise dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Insbesondere ein optional geplanter Ausflug nach Mykonos oder Tinos steht unter dem Vorbehalt geeigneter Wetter- und Fährbedingungen.
Eine Änderung eines einzelnen Programmpunkts begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises. Zwingende Rechte nach dem Pauschalreisegesetz bleiben vorbehalten.
9. Höhere Gewalt und aussergewöhnliche Ereignisse
Zu Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Anassa Pnose GmbH können insbesondere gehören: Unwetter, Sturm, aussergewöhnlicher Seegang, Naturereignisse, Feuer, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, politische Unruhen, Krieg, Ausfall oder Einstellung von Verkehrsverbindungen, kurzfristige Schliessungen von Einrichtungen sowie vergleichbare unvorhersehbare oder trotz angemessener Sorgfalt nicht vermeidbare Ereignisse.
Machen solche Umstände Änderungen der Reise erforderlich, kann Anassa Pnose GmbH das Programm entsprechend anpassen. Ist die Durchführung oder Fortsetzung der Reise unmöglich oder erheblich beeinträchtigt, kann sie im gesetzlich zulässigen Umfang abgebrochen, verkürzt oder geändert werden.
Das Schweizer Pauschalreiserecht sieht ausdrücklich Haftungsausnahmen vor, wenn eine Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war.
10. Reiseversicherung und persönliche Absicherung
Der Abschluss einer ausreichenden persönlichen Reiseversicherung liegt in der Verantwortung der Teilnehmerin.
Die Anassa Pnose GmbH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiseannullations- und Reiseabbruchversicherung sowie einer ausreichenden Kranken-, Unfall- und Assistanceversicherung, welche insbesondere Behandlungskosten im Ausland sowie gegebenenfalls zusätzliche Unterkunfts-, Transport-, Rückreise- und Repatriierungskosten abdeckt.
Kosten, die aufgrund persönlicher Krankheit, eines Unfalls, eines medizinischen Notfalls, einer vorzeitigen Abreise oder eines sonstigen persönlichen Ereignisses entstehen, sind von der Teilnehmerin selbst zu tragen, soweit sie nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von der Anassa Pnose GmbH zu übernehmen sind.
Eine Erkrankung, ein Unfall, ein medizinischer Notfall oder eine freiwillige beziehungsweise medizinisch notwendige vorzeitige Abreise während der Reise begründet keinen automatischen Anspruch auf Rückerstattung bereits erbrachter oder aufgrund der Buchung geschuldeter Reiseleistungen.
Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, vor Reiseantritt zu prüfen, ob ihre Versicherungsdeckung für die gebuchte Reise und die geplanten Aktivitäten ausreichend ist.
11. Eigenverantwortung der Teilnehmerin
Die Teilnahme an Spaziergängen, Wanderungen, Bootsfahrten, Ausflügen und weiteren Aktivitäten ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Teilnehmerin bestätigt, über eine für das Programm ausreichende körperliche und gesundheitliche Verfassung zu verfügen, und informiert Anassa Pnose GmbH vorgängig über relevante gesundheitliche Einschränkungen.
Für gültige Reisedokumente, Einreisebestimmungen, Impfvorschriften und die rechtzeitige An- und Abreise ist die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
12. Haftung
Anassa Pnose GmbH haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Schweizer Pauschalreisegesetzes und des Obligationenrechts.
Eine Haftung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, wenn eine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung auf ein Verschulden der Teilnehmerin, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Handlungen unbeteiligter Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Für Leistungen, die lediglich vermittelt werden – insbesondere Flüge, Fähren, Mietfahrzeuge oder individuelle Zusatzangebote – haften die jeweiligen Anbieter nach ihren eigenen Bedingungen.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten und wird nicht wegbedungen.
13. Beanstandungen
Mängel sind unverzüglich vor Ort gegenüber der Reisebegleitung von Anassa Pnose GmbH zu melden, damit nach Möglichkeit sofort Abhilfe geschaffen werden kann.
Unterbleibt eine solche Meldung, können Ansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang entfallen.
14. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung dieser Website und dem Schweizer Datenschutzgesetz.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Anassa Pnose GmbH.
Kontakt: Anassa Pnoe · anassapnoe@gmail.com · +41 77 282 02 28
Hinweis: Firmenname, Adresse und UID vor der Veröffentlichung mit dem Handelsregistereintrag abgleichen. Die Absicherung der Kundengelder für den Fall der Zahlungsunfähigkeit ist vor Annahme verbindlicher Buchungen mit Versicherung bzw. Reiserechtsberatung zu klären.